Archive for the ‘Zivildienst’ Category

Mein Sohn möchte nach Afrika ..

9. Juli 2010 3 Comments

.. oder wie eine Bewerbung nicht aussehen sollte.

Es gibt im Web viele gute Beschreibungen, wie eine Bewerbung auszusehen hat. Eine Bewerbung für Freiwilligendienste ist meistens etwas lockerer, aber auch hier gibt es einige Grundregeln. Da die guten Artikel von vielen Freiwilligen leider nicht gelesen werden, möchten wir hier einmal einige der Fehler auflisten, in der Hoffnung, dass wenigstens diese in Zukunft vermieden werden. (weiterlesen…)

6 Monate Zivildienst erst ab Januar 2011!

19. Juni 2010 5 Comments

In der letzten Zeit habe ich viele Emails von Zivis bekommen, welche von den Medien erfolgreich in die Irre geführt wurden. In den meisten Berichtserstattungen wird von einer Kürzung des Zivildienstes bereits ab Juli gesprochen, dies ist aber leider nur bedingt richtig.
Wer im Juli bereits 6 Monate Zivildienst hinter sich hat, muss trotzdem die vollen 9 Monate machen und darf nicht einfach so abbrechen! (weiterlesen…)

Das FSJ im Ausland ist tot!

7. Juni 2010 No Comments

Die Abschaffung des FSJ im Ausland ist inzwischen beschlossene Sache. Da dies aber über einen Umweg gemacht wird, wird es von offizieller Seite wahrscheinlich keine Stellungsnahmen dazu geben.

Um zu verstehen warum das FSJ im Ausland eine vom Aussterbend bedrohte Dienstart ist, möchte ich euch erst einmal ein paar Details dazu geben, welche Kosten für die Vereine für jeden FSJ Dienstleistenden anfallen (12 Monate) (weiterlesen…)

Zivildienst im Ausland nur noch 8 Monate

20. Mai 2010 5 Comments

Inzwischen liegt uns auch der Entwurf für das neue Wehrrechtsänderungsgesetz vor. Dieser beinhaltet ein Interessantes Detail, welches für alle Auslands Zivis von Interesse sein dürfte.

Und zwar wird der Zivildienst im Ausland auf 8 Monate verkürzt. Bei der Länge wird auch nicht mehr zwischen den einzelnen Freiwilligenformen unterschieden. (weiterlesen…)

Kürzerer Zivildienst schon ab Juli

20. Mai 2010 No Comments

Die Verkürzung des Zivildienstes wurde jetzt endlich vom Kabinett beschlossen und der Starttermin wurde noch einmal verschoben. Ursprünglich sollte die neue Regelung erst ab Januar 2011 gelten, danach hat man sich auf August geeinigt und jetzt wurde beschlossen, dass sie sogar bereits ab dem 1. Juli 2010 gültig sein soll. (weiterlesen…)

12 Monate Zivildienst ab August

18. Mai 2010 No Comments

Erst einmal möchte ich euch den Schrecken nehmen. Der Zivildienst wird natürlich nicht auf 12 Monate erhöht, zumindest nicht offiziell!
Die regierenden Parteien haben sich inzwischen darauf geeinigt, wie es mit dem Zivildienst weiter gehen soll. Wie bereits seit einiger Zeit angekündigt, wird dieser voraussichtlich ab dem August auf 6 Monate gekürzt. Diese sehr positive Schritt in Richtung Abschaffung des Zwangsdienstes wird durch bestreben der CDU aber leider wieder gemindert. Entgegen den Wünschen der FDP hat es die CDU geschafft eine so genannte freiwillige Verlängerung des Zivildienstes einzuführen. Dabei bekommen Zivildienstleistende die Möglichkeit den Zivildienst freiwillige um 3-6 Monate zu verlängern. (weiterlesen…)

Kürzerer Zivildienst ab August?

6. April 2010 No Comments

Inzwischen liegen bereits die ersten Gesetzesentwürfe für die geplanten Verkürzung des Zivildienstes vor. Entsprechend dieser Regelung müssen alle Zivildienstleistenden (und Wehrpflichtigen), welche ihren Dienst nach dem 1. August 2010 antreten, nur noch 6 Monate ihren Zwangdienst verrichten. Das Gesetz soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden, ob dieser Termin aber einzuhalten ist, ist bisher noch unklar.
Einer der Hauptstreitpunkte ist die geplante freiwillige Verlängerung des Zivildienstes. Jeder Zivi soll in Zukunft die Möglichkeit haben, seinen Zivildienst freiwillig auf bis zu 23 Monate zu verlängern. Diese freiwillige Verlängerung bringt aber auch die Befürchtung mit, dass gute Stellen nur von Zivis besetzt werden, welche sich bereits vor beginn “freiwillig verpflichten” für 9 oder 12 Monate in der Stelle zu arbeiten. Ob das Gesetzt also wirklich bis zur Sommerpause verabschiedet wird und wie es endgültig aussehen wird, steht noch in den Sternen.
Für den Zivildienstersatz im Ausland wird sich dadurch hingegen kaum etwas ändern. Das FSJ ist weiterhin auf 12 Monate vorgeschrieben und obwohl sich die ADiA Laufzeit auf 8 Monate verkürzt, sind auch hier die meisten Stellen vertraglich auf 12 Monate ausgerichtet.

Kürzerer Zivildienst – Freiwillig verlängern?

4. März 2010 No Comments

Obwohl die Kürzung des Zivildienstes immer noch nicht beschlossen ist, gibt es bereits jetzt viele unterschiedliche Diskussionen wie man den Wegfall der bisherigen Zivildienstleistenden ausgleichen kann.

Die Variante welche aktuell am meisten im Gespräch ist, ist eine Freiwillige Verlängerung des Zivildienstes. Die CDU möchte Zivildienstleistenden durch diese Option die Möglichkeit geben länger in ihren Projekten zu bleiben. Wer sich dafür entscheidet bekommt weiterhin denselben Zivildienstlohn wie in seinem letzten Zivildienstmonat.
Das ganze orientiert sich an der freiwilligen Verlängerung der Wehrpflicht – mit einem Unterschied. Wer sich entscheidet länger als die verpflichtete Zeit in der Armee zu bleiben, bekommt mehr Gehalt. Wer sich entscheidet länger Zivildienst zu machen nicht. Meiner Meinung nach versucht die CDU damit ein Modell zu schaffen, um die billigen Zivi-Arbeitskräfte weiter zu halten. Außerdem besteht durch so ein System die Gefahr, dass der Zivildienst sich weiter etabliert und eine komplette Abschaffung schwieriger wird.

Die FDP hat dagegen mit einem anderen Vorschlag aufgewartet. Anstelle einer freiwilligen Verlängerung soll ein eigenes Freiwilligenprogramm gestartet werden, mit welchen alle Jugendlichen die Möglichkeit haben in den Projekten zu arbeiten (also auch Frauen und nicht Wehrpflichtige). Dieser Vorschlag klingt eigentlich ganz gut. Die Frage ist nur, wie lange die liberalen Reihen in dieser Frage geschlossen bleiben. Denn bereist jetzt heißt es aus den eigenen Reihen, dass einer Verlängerung des Zivildienst bei einer Sold Anpassung an die Bundeswehr OK ist.

Gespannt darf man auf den hoffentlich bald vorliegenden Vorschlag der SPD bleiben, welche für “mehr Freiwilligkeit im Wehrdienst und eine Stärkung der Freiwilligendienste” plädiert.

Das FSJ im Ausland stirbt!

2. März 2010 No Comments

Politisch tut sich in der Freiwilligen Szene zurzeit sehr viel, leider aber nur wenig Gutes. Zwar gibt es noch nichts konkretes, aber wenn man den Gerüchten glauben darf, wird momentan der Tot des FSJ im Ausland eingeleitet.

Für das FSJ im Inland gibt es staatliche Förderungen, welche diesen Freiwilligendienst überhaupt erst möglich machen. Rein theoretisch sollte es für das Ausland genauso sein. Was viele Freiwillige aber nicht wissen ist, dass diese staatliche Förderung bereits jetzt in manchen Bundesländern nicht mehr vorhanden ist. Das heißt es werden genau 0 Euro für das FSJ im Ausland bezuschusst.

Eine Ausnahme stellen dabei die Zivildienstpflichtigen da. Wer sein FSJ im Ausland als Zivildienst Ersatz gemacht hat, wurde vom Staat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde in der Vergangenheit von vielen Vereinen genutzt, um auch Frauen und nicht Wehrdienstpflichtigen Männern ein FSJ im Ausland zu ermöglichen.

Das FSJ im Ausland wurde für Zivildienstpflichtige bisher mit ca. 6 Mio. Euro im Jahr gefördert. Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung soll im Rahmen der Zivildienst Reformierung gestrichen werden. Ohne diese Förderung ist die Durchführung eines FSJ im Ausland aber nicht mehr möglich, denn zusätzlich zu den für das FSJ im Ausland hohen Kosten für Seminare und Betreuung fallen in Form von Sozialversicherungsbeiträgen auch immense Ausgaben an den Staat an.

Begründet wird die Streichung der Zuschüsse, wie immer mit der finanziellen Notlage des Haushaltes – das Geld geht aus. Wenn man aber bedenkt, dass alleine durch die Kürzung des Zivildienstes im Inland über 100 Millionen Euro jedes Jahr gespart werden, kann man sich ruhig fragen wo das ganze Geld verschwindet. Wo wissen wir auch nicht, aber anscheinend nicht an den Stellen wo es gebraucht wird.

Noch ist diese Gesetzesänderung nicht offiziell. Sobald sie aber offiziell bekannt gegeben wird, ist es zu spät. Wir brauchen deswegen jetzt DEINE Unterstützung um noch rechtzeitig einzugreifen. Informiere deine Freunde und Bekannte über diese Änderung! Mache auf das Problem aufmerksam und verlinke diesen Artikel in Foren, in Blogs, bei StudiVZ und bei Facebook!

Die Kampagne engagiert.weltweit! setzt sich aktiv gegen Kürzungen bei internationalen Freiwilligendiensten ein und bietet auf ihrer Homepage auch eine Briefvorlage, mit welcher du deine Meinung zu diesem Thema den Politikern im Bundestag kundgeben kannst.
-> Zur Kampagne engagiert.weltweit!

Die Kampagne war ein Erfolg, bitte keine weiteren Briefe mehr senden!
-> aktuelle Infos

Wehrpflicht abschaffen – Freiwilligendienste fördern

1. März 2010 3 Comments

Vor wenigen Tagen hat die Zentralstelle KDV eine groß angelegte Petition gestartet, in welchen der Bundestag aufgefordert wird die Wehrpflicht auszusetzen und stattdessen Freiwilligendienste stärker zu fördern.

Jeder der dieses Ziel unterstützen möchte, wird gebeten die Petition zu unterschreiben. Dies geht ganz schnell und Problemlos Online:

-> zur Petition

Zusammen mit allen Unterschriften wird den Petitionssausschuss eine 147 Seiten lange Begründung für die Abschaffung der Wehrpflicht vorgelegt. Die wichtigsten Punkte aus diesem Dokument findet ihr hier kurz zusammengefasst:

1. Historischer Befund
Zwar entwickelte sich die moderne Wehrpflicht während der Französischen Revolution, um die neu errungene Freiheit zu verteidigen. Dennoch wurde sie im Laufe der Zeit zum Zwecke der Kriegsführung missbraucht. Bereits Napoleon verfügte durch die Wehrpflicht über ein Massenheer, das ihm den Krieg überhaupt erst ermöglichte. In Preußen wurde sie 1814 eingeführt und konnte den Ersten Weltkrieg nicht verhindern. Dass im Zweiten Weltkrieg überwiegend Wehrpflichtige Kriegsdienst geleistet haben, muss an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Insofern ist der These Theodor Heuss, die Wehrpflicht sei das legitime Kind der Demokratie, nicht zuzustimmen. Die Wehrpflicht vermag weder eine bestimmte Staatsform zu stärken, noch kann einem Land die Demokratie abgesprochen werden, weil sie über Freiwilligenstreitkräfte verfügt.

2. Sicherheitspolitische Lage
Seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes im Jahre 1989/90 muss allerdings erneut nach der Legitimation der Wehrpflicht gefragt werden. Deutschland hat sich wiedervereinigt und die Streitigkeiten zwischen Russland und den USA sind beigelegt. Ein Angriff konventioneller Streitkräfte ist, auch nach Einschätzung des BMVg, unwahrscheinlich. Der neue Auftrag der Bundeswehr findet sich nunmehr in der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Dies sind jedoch Einsätze, die überwiegend professionelle Soldaten voraussetzen und im Ausland zu bewältigen sind.

3. Juristischer Befund
Die Wehrpflicht findet ihre Legitimation in einer Kann-Bestimmung des Art. 12a I GG. Dadurch ist dem Gesetzgeber die Einführung des Wehrpflichtgesetzes eröffnet worden. Es steht dem Gesetzgeber allerdings frei, ob er die verfassungsrechtlich gewährleistete Landesverteidigung auf der Basis von Wehrpflicht- oder Freiwilligenstreitkräften realisieren möchte. Der Einsatz Wehrpflichtiger im Ausland ist verfassungsrechtlich verwehrt. Die Wehrpflicht ist unter der sicherheitspolitischen Lage nicht mehr erforderlich und scheitert somit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die immer fortwährend steigenden KDV-Quoten lassen vermuten, dass ein Vollzugsdefizit vorliegt. Die Wehrpflicht steht unter dem Gebot der Wehrgerechtigkeit aus Art. 3 I GG. Es muss eine Lasten- und Pflichtengleichheit existieren, damit die Wehrpflicht auch weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die immer weiter gefassten Ausnahmebedingungen, sowie die Abschaffung des Tauglichgrades 3, nehmen aber einen großen Personenkreis von der Wehrpflicht aus. Die Wehrgerechtigkeit kann nicht gewahrt werden, wenn nur ca. 1/3 eines wehrpflichtigen Jahrgangs den Wehrdienst tatsächlich antritt. Nach dem Urteil des EuGH und der Neufassung des Art. 12a IV 2 GG dürfen Frauen Dienst in den Streitkräften leisten; sie werden allerdings nicht verpflichtet, wodurch eine Ungleichbehandlung entsteht, die ggf. juristisch vertretbar, rechtpolitisch aber sehr fragwürdig ist. Eine oft proklamierte Allgemeine Dienstpflicht sowohl für Männer, als auch für Frauen, ist verfassungs- und völkerrechtlich unzulässig. Eine Aussetzung der Wehrpflicht hätte den rechtlichen Vorteil, dass keine Verfassungsänderung notwenig ist und die Wehrpflicht bei veränderter sicherheitspolitischer Lage durch einfaches Gesetz wieder eingeführt werden kann.

4. Ökonomischer Befund
Die Wehrpflicht ist unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Wehrdienst- und Zivildienstleistende entrichten mit ihrer Dienstleistung eine Naturalsteuer, die in der heutigen Zeit nur noch selten anzutreffen ist. Nicht-Dienstleistende profitieren hingegen von der Dienstleistung der Verpflichteten, ohne dafür eine Abgabe zu entrichten. In dieser Hinsicht spielt die Wehrgerechtigkeit auch im Bereich der Steuergerechtigkeit eine entscheidende Rolle. Wehr- und Zivildienstleistende büßen ein geringeres Einkommen ein. Der Volkswirtschaft entgeht eine Wertschöpfung von ca. 3,4 Mrd. Euro. Kosten, die bisher für Musterung, Ausbildung und Material aufgebracht werden, würden bei Aussetzung der Wehrpflicht entfallen. Kreiswehrersatzämter könnten in erheblicher Anzahl reduziert werden. Die durch den Zivildienst entstehenden Kosten, z.Z. 650 Mio. Euro, würden gänzlich entfallen. Der Zivildienst tritt als Wettbewerber auf dem Markt für soziale Dienste auf. Insofern entsteht eine Verzerrung des Marktes. Eine Allgemeine Dienstpflicht hätte fatale ökonomische Folgen und erscheint wenig zweckdienlich. Studien haben ergeben, dass eine Freiwilligenarmee mit 220 000 Soldaten die kostengünstigste Wehrform darstellen würde. Des Weiteren wäre zu überlegen, ob ein erweitertes Out-Sourcing im Bereich der Bundeswehr realisierbar ist.

5. Gesellschaftspolitischer Befund
Die Bundeswehr ist von Verfassungs wegen integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Soldaten haben die gleichen verfassungsmäßigen Rechte und nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Das Parlament ist ständige Kontrollinstanz und der Wehrbeauftragte wahrt die Rechte der Soldaten. Es kann keine Gefahr ausgemacht werden, sollte es zur Aussetzung der Wehrpflicht kommen. Allerdings kann die Wehrpflicht nicht sicherstellen, dass die gesamte Bandbreite schulischer und beruflicher Qualifikationen unserer Gesellschaft Einzug in die Streitkräfte finden. Viel mehr kann festgestellt werden, dass sowohl die schulische, als auch die politische Orientierung ausschlaggebend für die Wahl des Dienstes ist. Gymnasiasten und linksorientierte Jugendliche präferieren den Zivildienst. Unzweifelhaft hat der Zivildienst einen großen sozialen Nutzen, dennoch begründet er keine eigene Pflicht. Das gesellschaftliche Meinungsbild zum Thema ist geteilt. Von den im Bundestag vertretenen Parteien hält einzig die CDU konsequent an der Wehrpflicht fest. Die SPD hat mit ihrer “freiwilligen Wehrpflicht” ein neues Modell vorgestellt, dass allerdings sehr teuer käme und verfassungsrechtlich bedenklich ist. DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN setzen sich für deren Aussetzen bzw. Abschaffung ein. Nach Meinungsumfragen stimmen etwa 50% für die Beibehaltung und die andere Hälfte für die Aussetzung der Wehrpflicht. Allerdings befürworteten 73% der Bürger den Vorschlag der SPD.

6. Der internationale Vergleich
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass 23 von 28 NATO-Staaten die Wehrpflicht bereits ausgesetzt haben bzw. aussetzen werden. Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland wäre in diesem Sinne also keine Ausnahme. Untersuchungen zu Folge werden sich die europäischen Streitkräfte zu Freiwilligenarmeen wandeln. Ein diesbezüglicher Trend ist deutlich erkennbar. Zudem spricht vieles dafür, dass eine europäische Armee eine Freiwilligenstreitkraft sein wird.

7. Die Alternative – Freiwilligendienste
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht sollte die Förderung von Freiwilligendienste einhergehen. Finanzmittel, die frei werden, sollten ausnahmslos in die Förderung eben dieser Dienst fließen. Freiwilligendienste müssen attraktiv gestaltet werden. Dies muss ein gut durchdachtes Bonussystem beinhalten. Jugendliche, die sich für einen Freiwilligendienst entschieden haben, sollten keine Nachteile davontragen. Der Dienst muss dementsprechend bei der Studienplatzvergabe, aber auch bei der Arbeitsplatzvergabe, sofern dies möglich ist, berücksichtigt werden. Des Weiteren muss auch eine monetäre Kompensation in angemessener Höhe stattfinden.