Weltwärts und Uni-Bewerbungen
Gem. § 19 Abs. 1 Ziffer 3 VergabeVO ZVS wird weltwärts im zentralen Vergabeverfahren als Freiwilligendienst im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes anerkannt. Damit gilt für weltwärts von der ZVS dasselbe Verfahren wie ein FSJ oder FÖJ oder ein Wehr- oder Zivildienst. Der weltwärts-Freiwilligendienst kann somit als ein Kriterium für die Vorrangigkeit für die Vergabe eines Studienplatz angerechnet werden. weltwärts-Freiwillige haben nach dem Dienst einen Anspruch auf erneute Zulassung, wenn sie während des Dienstes ein Studienangebot bekommen und dieses wegen des Dienstes nicht annehmen konnten. Des Weiteren läuft selbstverständlich die Wartezeit wie gehabt während des Dienstes weiter.
In einem Schreiben des BMZ an die Wissenschaftsministerien der Länder wird dies erläutert. Dieses Schreiben findet Ihrauf der Weltwärts Seite unter Anerkennung des Dienstes.
Ebenfalls auf der Weltwärts Webseite findet ihr zwei Musterbescheinigungen für (Freiwilligen-)Dienstleistende. Besonders die zweite Musterbescheinigung könnte von Interesse sein. Diese Bescheinigung kann grundsätzlich bei einer Vielzahl von Institutionen verwendet werden, denen gegenüber im Bedarfsfall die Ableistung eines Dienstes nachzuweisen ist. Zum Beispiel in allen Fällen, in denen bei Beantragung sozialer Leistungen oder bei Abgabe einer Steuererklärung die finanzielle Situation einer Familie belegt werden muss und ein Familienmitglied einen Dienst leistet.
Wichtig ist, dass der Träger der Maßnahme korrekt bezeichnet ist und die Personalien der oder des Freiwilligen vollständig angegeben sind, ebenso wie Dienstbeginn und -ende. Der Dienst muss unter Beachtung der anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen abgeleistet werden. Diese Bescheinigung muss immer während oder nach Abschluss des Dienstes ausgestellt werden. Dokumente, die noch vor Dienstbeginn ausgestellt wurden, werden nicht als Dienstnachweis akzeptiert.
Quelle: BMZ