Zivildienst im Ausland – 6, 8 oder 11 Monate?

6. August 2010 1 Kommentar

Bereits seit einiger Zeit ist das neue Zivildienstgesetz beschlossen, so verkünden es zumindest die Medien. Für den Zivildienstersatz im Ausland ist dieses Gesetz aber noch überhaupt nicht durch, daher auch noch nicht wirksam.

Bisher mussten alle Auslandszivis mindestens 11 Monate in ihrem Projekt arbeiten, damit die Arbeit als Zivildienst-Ersatz anerkannt wird. Durch das neue Gesetz verkürzt sich die Zivildienstlaufzeit im Ausland auf 8 Monate (in Deutschland 6). Natürlich wollten auch wir unsere nächsten Freiwilligen in den Genuss der verkürzten Laufzeit kommen lassen und haben unsere Verträge gleich auf 8 Monate ausgelegt. Sicherheitshalber habe ich aber noch einmal beim Bundesministerium angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass das Gesetzt für Auslandszivis noch überhaupt nicht durch ist. Es fehlt immer noch die Unterschrift vom Bundespräsidenten und da dieser zurzeit im Urlaub ist kann das auch noch etwas dauern.

Es ist zwar sehr stark davon auszugehen, dass der Bundespräsident die neue Regelung unterschreibt, aber bis es so weit ist müssen alle Verträge noch nach den alten Bedingungen abgeschlossen werden. Zumindest bei uns haben die Auslandszivi aber nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes die Wahl, ob sie nur 8 Monate oder länger machen wollen. Im Gegensatz zu dem Zivildienst in Deutschland muss dies aber nicht zwangsläufig bei allen Vereinen so sein, da der Zivildienst im Ausland auf einen privatrechtlichen Vertrag beruht. Wer von dieser Thematik betroffen ist, sollte sich also möglichst Frühzeitig bei seiner Trägerorganisation über entsprechende Regelungen erkunden.

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One Response to “Zivildienst im Ausland – 6, 8 oder 11 Monate?”

  1. Florian Becker Says:

    Spannende Entwicklung, bin gespannt ob diese Regelung auch auf Österreich überschwappt. Hat diese Entscheidung jedoch überhaupt noch Bedeutung wenn gleichzeitig über das generelle Aussetzen der Wehrpflicht Diskutiert wird?

    In Österreich dauert im Vergleich dazu der normale Zivildienst 9 Monate, der Ersatzdienst im Ausland 12. Bei einem abgebrochenen Dienst wird nur die Hälfte(!) der Zeit im Ausland anerkannt.

    lg aus Los Angeles
    Flo

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