Weniger Geld für Weltwärts – 25% Kürzung!

3. März 2010 1 Kommentar

Erst gestern haben wir über Streichungen der Förderung für das FSJ im Ausland berichtet und heute schon müssen wir euch mitteilen, dass auch bei Weltwärts extreme Kürzungen geplant sind.

Bei den Kürzungen handelt es sich auch nicht um ein paar Euro, sondern um satte 11 Millionen Euro. Das sind Einsparungen von mehr als 25% des ursprünglich geplanten Budgets. Es gibt also wesentlich weniger Geld für Weltwärts als ursprünglich von der Regierung versprochen.

Du diese Entscheidung sind viele Entsendeorganisationen geschockt und auch die Folgen für viele Freiwillige können dramatisch sein. Es gilt nämlich zu befürchten, dass viele bereits zugesagte Entsendungen nicht mehr durchgeführt werden können.

Für dieses Jahr war ein anwachsen des Weltwärts Projekt um 1500 neue Stellen geplant und die Entsendeorganisationen haben sich auf die Versprechen der Bundesregierung verlassen. Diese plötzliche Streichung ist für viele Projekte vernichtend. Auch wurden vorab keine Entsendeorganisationen gefragt, eher im Gegenteil, es wurden sogar Versprechungen gemacht. Dieser miserable Politikstiel der CDU und FDP Regierung kann dazu führen, dass das Programm in diesem Jahr nicht wie geplant durchgeführt werden kann und viele Absagen auf die Freiwilligen zukommen werden.

Ursprünglich war geplant 10.000 Stellen im Weltwärts Programm zu schaffen. Aktuell gibt es ca. 3500 Stellen und es werden wohl auch nicht mehr werden. Jetzt warten alle Vereine auf eine klare Ankündigung vom Entwicklungsminister Dirk Niebel, wie er sich die Zukunft des Freiwilligendienstes “weltwärts” vorstellt, um sicherzustellen, dass die bisher getätigten Investitionen auch für die Zukunft bestmöglich genutzt werden können.

Das FSJ im Ausland stirbt!

2. März 2010 0 Kommentare

Politisch tut sich in der Freiwilligen Szene zurzeit sehr viel, leider aber nur wenig Gutes. Zwar gibt es noch nichts konkretes, aber wenn man den Gerüchten glauben darf, wird momentan der Tot des FSJ im Ausland eingeleitet.

Für das FSJ im Inland gibt es staatliche Förderungen, welche diesen Freiwilligendienst überhaupt erst möglich machen. Rein theoretisch sollte es für das Ausland genauso sein. Was viele Freiwillige aber nicht wissen ist, dass diese staatliche Förderung bereits jetzt in manchen Bundesländern nicht mehr vorhanden ist. Das heißt es werden genau 0 Euro für das FSJ im Ausland bezuschusst.

Eine Ausnahme stellen dabei die Zivildienstpflichtigen da. Wer sein FSJ im Ausland als Zivildienst Ersatz gemacht hat, wurde vom Staat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde in der Vergangenheit von vielen Vereinen genutzt, um auch Frauen und nicht Wehrdienstpflichtigen Männern ein FSJ im Ausland zu ermöglichen.

Das FSJ im Ausland wurde für Zivildienstpflichtige bisher mit ca. 6 Mio. Euro im Jahr gefördert. Die gesetzliche Grundlage für diese Förderung soll im Rahmen der Zivildienst Reformierung gestrichen werden. Ohne diese Förderung ist die Durchführung eines FSJ im Ausland aber nicht mehr möglich, denn zusätzlich zu den für das FSJ im Ausland hohen Kosten für Seminare und Betreuung fallen in Form von Sozialversicherungsbeiträgen auch immense Ausgaben an den Staat an.

Begründet wird die Streichung der Zuschüsse, wie immer mit der finanziellen Notlage des Haushaltes – das Geld geht aus. Wenn man aber bedenkt, dass alleine durch die Kürzung des Zivildienstes im Inland über 100 Millionen Euro jedes Jahr gespart werden, kann man sich ruhig fragen wo das ganze Geld verschwindet. Wo wissen wir auch nicht, aber anscheinend nicht an den Stellen wo es gebraucht wird.

Noch ist diese Gesetzesänderung nicht offiziell. Sobald sie aber offiziell bekannt gegeben wird, ist es zu spät. Wir brauchen deswegen jetzt DEINE Unterstützung um noch rechtzeitig einzugreifen. Informiere deine Freunde und Bekannte über diese Änderung! Mache auf das Problem aufmerksam und verlinke diesen Artikel in Foren, in Blogs, bei StudiVZ und bei Facebook!

Die Kampagne engagiert.weltweit! setzt sich aktiv gegen Kürzungen bei internationalen Freiwilligendiensten ein und bietet auf ihrer Homepage auch eine Briefvorlage, mit welcher du deine Meinung zu diesem Thema den Politikern im Bundestag kundgeben kannst.
-> Zur Kampagne engagiert.weltweit!

Die Kampagne war ein Erfolg, bitte keine weiteren Briefe mehr senden!
-> aktuelle Infos

Wehrpflicht abschaffen – Freiwilligendienste fördern

1. März 2010 3 Kommentare

Vor wenigen Tagen hat die Zentralstelle KDV eine groß angelegte Petition gestartet, in welchen der Bundestag aufgefordert wird die Wehrpflicht auszusetzen und stattdessen Freiwilligendienste stärker zu fördern.

Jeder der dieses Ziel unterstützen möchte, wird gebeten die Petition zu unterschreiben. Dies geht ganz schnell und Problemlos Online:

-> zur Petition

Zusammen mit allen Unterschriften wird den Petitionssausschuss eine 147 Seiten lange Begründung für die Abschaffung der Wehrpflicht vorgelegt. Die wichtigsten Punkte aus diesem Dokument findet ihr hier kurz zusammengefasst:

1. Historischer Befund
Zwar entwickelte sich die moderne Wehrpflicht während der Französischen Revolution, um die neu errungene Freiheit zu verteidigen. Dennoch wurde sie im Laufe der Zeit zum Zwecke der Kriegsführung missbraucht. Bereits Napoleon verfügte durch die Wehrpflicht über ein Massenheer, das ihm den Krieg überhaupt erst ermöglichte. In Preußen wurde sie 1814 eingeführt und konnte den Ersten Weltkrieg nicht verhindern. Dass im Zweiten Weltkrieg überwiegend Wehrpflichtige Kriegsdienst geleistet haben, muss an dieser Stelle nicht näher erläutert werden. Insofern ist der These Theodor Heuss, die Wehrpflicht sei das legitime Kind der Demokratie, nicht zuzustimmen. Die Wehrpflicht vermag weder eine bestimmte Staatsform zu stärken, noch kann einem Land die Demokratie abgesprochen werden, weil sie über Freiwilligenstreitkräfte verfügt.

2. Sicherheitspolitische Lage
Seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes im Jahre 1989/90 muss allerdings erneut nach der Legitimation der Wehrpflicht gefragt werden. Deutschland hat sich wiedervereinigt und die Streitigkeiten zwischen Russland und den USA sind beigelegt. Ein Angriff konventioneller Streitkräfte ist, auch nach Einschätzung des BMVg, unwahrscheinlich. Der neue Auftrag der Bundeswehr findet sich nunmehr in der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Dies sind jedoch Einsätze, die überwiegend professionelle Soldaten voraussetzen und im Ausland zu bewältigen sind.

3. Juristischer Befund
Die Wehrpflicht findet ihre Legitimation in einer Kann-Bestimmung des Art. 12a I GG. Dadurch ist dem Gesetzgeber die Einführung des Wehrpflichtgesetzes eröffnet worden. Es steht dem Gesetzgeber allerdings frei, ob er die verfassungsrechtlich gewährleistete Landesverteidigung auf der Basis von Wehrpflicht- oder Freiwilligenstreitkräften realisieren möchte. Der Einsatz Wehrpflichtiger im Ausland ist verfassungsrechtlich verwehrt. Die Wehrpflicht ist unter der sicherheitspolitischen Lage nicht mehr erforderlich und scheitert somit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die immer fortwährend steigenden KDV-Quoten lassen vermuten, dass ein Vollzugsdefizit vorliegt. Die Wehrpflicht steht unter dem Gebot der Wehrgerechtigkeit aus Art. 3 I GG. Es muss eine Lasten- und Pflichtengleichheit existieren, damit die Wehrpflicht auch weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die immer weiter gefassten Ausnahmebedingungen, sowie die Abschaffung des Tauglichgrades 3, nehmen aber einen großen Personenkreis von der Wehrpflicht aus. Die Wehrgerechtigkeit kann nicht gewahrt werden, wenn nur ca. 1/3 eines wehrpflichtigen Jahrgangs den Wehrdienst tatsächlich antritt. Nach dem Urteil des EuGH und der Neufassung des Art. 12a IV 2 GG dürfen Frauen Dienst in den Streitkräften leisten; sie werden allerdings nicht verpflichtet, wodurch eine Ungleichbehandlung entsteht, die ggf. juristisch vertretbar, rechtpolitisch aber sehr fragwürdig ist. Eine oft proklamierte Allgemeine Dienstpflicht sowohl für Männer, als auch für Frauen, ist verfassungs- und völkerrechtlich unzulässig. Eine Aussetzung der Wehrpflicht hätte den rechtlichen Vorteil, dass keine Verfassungsänderung notwenig ist und die Wehrpflicht bei veränderter sicherheitspolitischer Lage durch einfaches Gesetz wieder eingeführt werden kann.

4. Ökonomischer Befund
Die Wehrpflicht ist unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Wehrdienst- und Zivildienstleistende entrichten mit ihrer Dienstleistung eine Naturalsteuer, die in der heutigen Zeit nur noch selten anzutreffen ist. Nicht-Dienstleistende profitieren hingegen von der Dienstleistung der Verpflichteten, ohne dafür eine Abgabe zu entrichten. In dieser Hinsicht spielt die Wehrgerechtigkeit auch im Bereich der Steuergerechtigkeit eine entscheidende Rolle. Wehr- und Zivildienstleistende büßen ein geringeres Einkommen ein. Der Volkswirtschaft entgeht eine Wertschöpfung von ca. 3,4 Mrd. Euro. Kosten, die bisher für Musterung, Ausbildung und Material aufgebracht werden, würden bei Aussetzung der Wehrpflicht entfallen. Kreiswehrersatzämter könnten in erheblicher Anzahl reduziert werden. Die durch den Zivildienst entstehenden Kosten, z.Z. 650 Mio. Euro, würden gänzlich entfallen. Der Zivildienst tritt als Wettbewerber auf dem Markt für soziale Dienste auf. Insofern entsteht eine Verzerrung des Marktes. Eine Allgemeine Dienstpflicht hätte fatale ökonomische Folgen und erscheint wenig zweckdienlich. Studien haben ergeben, dass eine Freiwilligenarmee mit 220 000 Soldaten die kostengünstigste Wehrform darstellen würde. Des Weiteren wäre zu überlegen, ob ein erweitertes Out-Sourcing im Bereich der Bundeswehr realisierbar ist.

5. Gesellschaftspolitischer Befund
Die Bundeswehr ist von Verfassungs wegen integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Soldaten haben die gleichen verfassungsmäßigen Rechte und nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Das Parlament ist ständige Kontrollinstanz und der Wehrbeauftragte wahrt die Rechte der Soldaten. Es kann keine Gefahr ausgemacht werden, sollte es zur Aussetzung der Wehrpflicht kommen. Allerdings kann die Wehrpflicht nicht sicherstellen, dass die gesamte Bandbreite schulischer und beruflicher Qualifikationen unserer Gesellschaft Einzug in die Streitkräfte finden. Viel mehr kann festgestellt werden, dass sowohl die schulische, als auch die politische Orientierung ausschlaggebend für die Wahl des Dienstes ist. Gymnasiasten und linksorientierte Jugendliche präferieren den Zivildienst. Unzweifelhaft hat der Zivildienst einen großen sozialen Nutzen, dennoch begründet er keine eigene Pflicht. Das gesellschaftliche Meinungsbild zum Thema ist geteilt. Von den im Bundestag vertretenen Parteien hält einzig die CDU konsequent an der Wehrpflicht fest. Die SPD hat mit ihrer “freiwilligen Wehrpflicht” ein neues Modell vorgestellt, dass allerdings sehr teuer käme und verfassungsrechtlich bedenklich ist. DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN setzen sich für deren Aussetzen bzw. Abschaffung ein. Nach Meinungsumfragen stimmen etwa 50% für die Beibehaltung und die andere Hälfte für die Aussetzung der Wehrpflicht. Allerdings befürworteten 73% der Bürger den Vorschlag der SPD.

6. Der internationale Vergleich
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass 23 von 28 NATO-Staaten die Wehrpflicht bereits ausgesetzt haben bzw. aussetzen werden. Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland wäre in diesem Sinne also keine Ausnahme. Untersuchungen zu Folge werden sich die europäischen Streitkräfte zu Freiwilligenarmeen wandeln. Ein diesbezüglicher Trend ist deutlich erkennbar. Zudem spricht vieles dafür, dass eine europäische Armee eine Freiwilligenstreitkraft sein wird.

7. Die Alternative – Freiwilligendienste
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht sollte die Förderung von Freiwilligendienste einhergehen. Finanzmittel, die frei werden, sollten ausnahmslos in die Förderung eben dieser Dienst fließen. Freiwilligendienste müssen attraktiv gestaltet werden. Dies muss ein gut durchdachtes Bonussystem beinhalten. Jugendliche, die sich für einen Freiwilligendienst entschieden haben, sollten keine Nachteile davontragen. Der Dienst muss dementsprechend bei der Studienplatzvergabe, aber auch bei der Arbeitsplatzvergabe, sofern dies möglich ist, berücksichtigt werden. Des Weiteren muss auch eine monetäre Kompensation in angemessener Höhe stattfinden.

Jeder ist besonders – alle sind gleich

15. Februar 2010 0 Kommentare

Wenn du frisch von deinem Weltwärts Freiwilligendienst wieder gekommen bist und dich auch weiterhin für Kulturverständnis einsetzten möchtest, dann melde dich schnell zum Anti-Bias Training der EJBW in Weimar an.

Anti-Bias kann heute als einer der reichhaltigsten und innovativsten Ansätze antidiskriminierender Bildungsarbeit verstanden werden. Die Anti-Bias-Trainingsmethoden sind in Südafrika entstanden. Das englische Wort “bias” bedeutet Voreingenommenheit, Schieflage oder Vorurteil. Ziel der Anti-Bias-Arbeit ist die intensive erfahrungsorientierte Auseinandersetzung mit Macht und Diskriminierung sowie das “Verlernen” von unterdrückenden und diskriminierenden Kommunikations- und Interaktionsformen. Der Ansatz geht davon aus, dass jede/r Vorurteile hat. Es liegt die Annahme zugrunde, dass Vorurteile und Diskriminierungen nicht als individuelle Fehlurteile zu sehen sind, sondern in der Gesellschaft als Ideologien institutionalisiert sind und von den Subjekten erlernt werden. Dementsprechend können darauf basierende Verhaltensweisen wieder “verlernt” und institutionalisierte unterdrückende Ideologien aufgedeckt und hinterfragt werden.
Der Grundkurs findet vom 19.03. – 21.03., der Aufbaukurs vom 16.04. – 18.04.2010. statt.

Die Anmeldung ist natürlich nicht nur für Weltwärts Freiwillige, sondern auch für alle anderen Interessenten. Offiziell richtet sich das Angebot an Multiplikatoren aus der Jugend- und Bildungsarbeit und an Lehrer.

-> zur Anmeldung

VISA für Freiwillige – oder doch lieber die EC-Karte?

5. Februar 2010 0 Kommentare

Ich werde oft gefragt, wie man als Freiwilliger im Ausland am besten an sein Geld kommt.
Die Beratungen der Banken fallen da oft sehr unterschiedlich aus und haben meistens nichts mehr mit der Realität zu tun. Von “dort gibt es an jeder Ecke einen Geldautomaten” über “sie brauchen unbedingt Traveler Checks” bis hin zu “sie müssen das Geld alles Bar mitnehmen” habe ich schon recht unterschiedliche Aussagen gehört. Ich habe übrigens bei jeder Bank nach demselben Land gefragt. In einigen Bereichen der Welt gilt es als unhöflich, wenn man auf eine Frage nicht antworten kann. Aus diesem Grund wird auch auf Fragen geantwortet obwohl man überhaupt nichts darüber weiß. Das diese Logik auch auf die Beratung deutscher Banken zutrifft war mir bis zu diesem Zeitpunkt aber unbekannt.

Für den Freiwilligendienst gibt es prinzipiell 3 Möglichkeiten an Geld zu kommen. Das wäre zum einem das ganz normale Geld abheben mit der EC/Maestro Karte, das Geld Abheben mit einer Kreditkarte oder auch Traveler Checks. Andere Optionen wie direkt Überweisungen mit Western Union möchte ich aufgrund der dafür fälligen hohen Gebühren einmal außen vor lassen.

Traveler Checks werden oft und gerne empfohlen. Bei einem Urlaub kann man über den Einsatz auch nachdenken, für einen Freiwilligendienst sind sie jedoch denkbar schlecht. Das fängt schon damit an, dass nicht jeder Freiwillige in einer größeren Stadt arbeitet und Traveler Checks teilweise nicht eingelöst werden können.

Bei Kreditkarten (z.B. VISA) muss man bereits bei der Beantragung in Deutschland vergleichen, da die Konditionen sehr unterschiedlich sind. In dieser Ausführung möchte ich auf die VISA Karte vom DKB-Cash Konto eingehen, da diese für den Freiwilligendienst sehr gute Konditionen bietet. Das Konto und die VISA Karte ist kostenlos und das wichtigste, auch im Ausland kann man mit dieser VISA Karte kostenlos Geld abheben. Hier liegt auch der größte Vorteil dieser VISA Karte. Kreditkarten werden Weltweit akzeptiert und Geld abheben ist kostenlos. Leider bietet eine Kreditkarte aber auch ein höheres Missbrauchspotenzial. Wer sich entscheidet mit einer Kreditkarte ins Ausland zu fahren sollte also nicht unbedingt alle seine Ersparnisse auf diesem Konto lagern.

Die EC-Karte ist mein persönlicher Favorit. Inzwischen wird auch sie an fast allen Banken Weltweit akzeptiert und man kommt Problemlos an sein Geld. Ein großer Nachteil ist, dass bei jedem Geldabheben Gebühren fällig werden. Diese Gebühren bewegen sich normalerweise im Rahmen von 3 bis 5 Euro. Da ich auf meinen Reisen aber oft Geld von unserem Vereinskonto abbuchen muss, ist mir der erhöhte Sicherheitsgewinn durch die EC-Karte das Geld wert. An sein Geld kommt man nämlich nur nach Eingabe des persönlichen PIN, bei der VISA Karte geht das auch ohne.

Ob nun eine EC-Karte oder VISA Karte bevorzugt wird, muss jeder für sich selber entscheiden. Allerdings gibt es für Entwicklungsländer eine gemeinsame Grundregel: IMMER mit Bargeld bezahlen. Wenn ihr Einkaufen geht oder in einem Hotel übernachtet, hebt vorher Geld ab und zahlt Bar. Leider kommt es nämlich immer noch recht häufig vor, dass die Kartendaten ausgelesen werden oder Falschbuchungen gemacht werden. Dieses Risiko kann man durch Barzahlungen aber sehr leicht umgehen.

Ich empfehle euch einfach ein DKB-Cash Konto aufzumachen. Dann habt ihr sowohl eine EC-Karte und eine günstige VISA Karte. Ihr könnt dann danach für euch selber entscheiden, was euch besser liegt. Manche Freiwillige nehmen auch beides mit und gucken dann vor Ort was sich besser eignet. Es empfiehlt sich bei einer Kontoeröffnung übrigens eure Eltern als Kontoinhaber einzutragen und euch als Bevollmächtigten. Dadurch kommt es bei der Eröffnung zu weniger Probleme und wenn die Karte doch einmal weg kommen sollte, können euch eure Eltern in Deutschland besser helfen.

-> Mehr Informationen zur kostenlosen VISA Karte

Das perfekte Weltwärts Zwischenseminar

28. Januar 2010 0 Kommentare

Wir wollten wissen, was ein gutes Weltwärts Zwischenseminar eigentlich ausmacht. Dafür hatten wir die Möglichkeit im Rahmen einer Veranstaltung der Stiftung Nord-Süd Brücken mit verschiedenen Weltwärts Entsendeorganisationen zu diskutieren.

Das Zwischenseminar nicht gleich Zwischenseminar ist, haben wir bereits bei der Diskussion über die verwendeten Räumlichkeiten bemerkt. Manchmal wird das Seminar richtig Landestypisch in kleinen Hütten ohne Strom und Wasser abgehalten, manchmal aber auch in guten Hotels mit eigenem Pool.

Weiter ging die Diskussion über den sehr wichtigen Punkt der Inhalte des Seminars. Dafür wurde erst einmal beleuchtet, welche gesetzlichen Vorschriften es dafür eigentlich gibt. Das Ergebnis war doch recht erstaunlich: Keine. Es wird zwar überall erwähnt, dass ein Zwischenseminar stattfinden muss, aber was die genauen Inhalte sein sollen ist jedem Träger selber überlassen. Der einzige Hinweis zum Zwischenseminar lautet, das Zwischenseminar soll zur “Reflexion und Strategieentwicklung” dienen. Eine sehr schwammige Formulierung ;)

Da es so wenig Vorschriften über das Zwischenseminar gibt, haben wir erst einmal Diskutiert, wer das Zwischenseminar eigentlich durchführen soll. Die meisten Freiwilligen werden natürlich sofort meinen, dass die Entsendeorganisation das Zwischenseminar leiten soll. Aber in der Praxis ist das Spektrum an Möglichkeiten doch etwas größer. So werden immer mehr externe Dienstleister hinzugezogen, welche das Seminar für die Entsendeorganisation veranstalten. Auch die Organisation des Zwischenseminars direkt von dem Projektpartner und/oder den Einsatzstellen ist keine Seltenheit mehr. Alle Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Wer für die Veranstaltung des Zwischenseminars verantwortendlich sein soll, muss jede Entsendeorganisation für sich selbst entscheiden. Da spielen natürlich verschiedene Komponenten wie Beziehungen, Anzahl der Freiwilligen und natürlich auch das Geld mit rein.

Noch kontroverser wurde die Diskussion als es um die genauen Inhalte des Zwischenseminars ging. Es gibt viele gemeinsame Punkte bei welchen sich alle einig waren. So soll das Zwischenseminar den Freiwilligen z.B. die Möglichkeit geben über Probleme im sozialen und beruflichen Umfeld zu reden. Auch die Arbeit zur Bewältigung nachhaltiger Eindrücke aus der Konfrontation mit Armut und Gewalt ist sehr wichtig. Wie genau aber diese Punkte umgesetzt werden und auf was in einem Zwischenseminar Priorität gelegt wird, unterscheidet sich bei jedem Verein. So ist bereits die Wahl des Veranstalters von elementarer Bedeutung. Wenn z.B. ein lokaler Partner das Zwischenseminar selber organisiert, so wird natürlich ein viel größerer Wert darauf gelegt, wie sich der Freiwillige in die Arbeit einbringen kann, als wenn die Entsendeorganisation das Seminar organisiert.

Auch die von den Freiwilligen gewünschten Inhalte unterscheiden sich auf jedem Zwischenseminar wieder. Während es das eine mal nötig ist über Schwangerschaftsabbruch zu sprechen, muss man das andere Mal das Heimweh einiger Teilnehmer lösen und versuchen neue Motivationen für die Weiterarbeit zu finden.

So etwas wie ein perfektes Weltwärts Zwischenseminar scheint es also nicht zu geben. Das einzige was fast alle Zwischenseminar gemeinsam haben, den Teilnehmern macht es viel Spaß (auch wenn vorher nicht immer alle kommen wollten ;) )

Bolivien-Netz-Konferenz vom 08.-10.01.2010 in Bonn

14. Dezember 2009 0 Kommentare

Wir sind eine Gruppe von ehemaligen Freiwilligen, die über verschiedene Organisationen gemeinnützige Projekte in Bolivien über mindestens ein halbes Jahr unterstützt haben. Wir stammen nicht alle aus demselben Jahr, waren nicht alle in denselben Gebieten und sind nicht alle von der gleichen Organisation entsandt worden, aber uns verbindet alle der gleiche Gedanke, nämlich, dass der Freiwilligendienst nicht mit der Ankunft in Deutschland wieder aufhört, sondern dann grade weitergeführt werden muss. Jeder von uns hat während seiner Dienstzeit viele Erfahrungen und Ideen gesammelt, die alleine aber wenig tragfähig sind. Aus diesem Grund haben wir am 27.09.09 den Verein Bolivien-Netz gegründet.

Da unsere Vereinsgründung noch nicht lange her ist, bietet es noch sehr viel Raum zum Mitgestalten. Wenn auch du dich mit einbringen möchtest

• Dich über deinen Freiwilligendienst hinaus für Bolivien zu engagieren
• Dich generationsübergreifend zu verbinden
• Projekte zu initiieren und zu unterstützen
• und das Band das uns verbindet, zu einem strapazierfähigen Netz spannen willst,

dann bist auch du herzlich zu unserer 1. BolivienNetzKonferenz vom 8.01. – 10.01.2010 eingeladen (egal ob du deinen Freiwilligendienst noch machen wirst, oder schon gemacht hast). Du kannst dich auch über uns auf www.Bolivien-Netz.org erkundigen.

PDF mit mehr Informationen:
Einladung.pdf

Kürzerer Zivildienst im Ausland?

3. Dezember 2009 0 Kommentare

Das der Zivildienst in Deutschland kürzer wird, ging bereits durch alle Medien. Entsprechend dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, soll der Zivildienst im Inland ab 2011 nur noch 6 Monate dauern. Aber wie wirkt sich diese Änderung auf den Zivildienstersatz im Ausland aus?

Sehr einfach lässt sich dies für reine ADiA Projekte sagen. Die Laufzeit des ADiA ist direkt an die Laufzeit des Zivildienstes gekoppelt. Dauerte der ADiA bisher immer 11 Monate, so werden reine ADiA Projekte ab 2011 nur noch eine Laufzeit von 8 Monaten haben.

Ob es beim FSJ im Ausland Änderungen geben wird, ist abzuwarten. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage, ist das FSJ im Ausland als Zivildienstersatz nicht an die Dauer des Zivildienstes im Inland gekoppelt. Aktuell ist also davon auszugehen, dass FSJ Projekte als Zivildienstersatz, auch in Zukunft 12 Monate laufen werden.

Weltwärts selber ist keine alternative zum Zivildienst in Deutschland. Oft werden aber Weltwärts Projekte mit ADiA Projekten gekoppelt. Während die Standartlaufzeit für Weltwärts meistens 12 Monate ist, wird die neue Laufzeit für ADiA nur noch 8 Monate sein. Einige Vereine befürchten hier, dass die Abbrecherquote dadurch erhöht wird. Diese Sorge ist insofern berechtigt, da evtl. einige Freiwillige nach 8 Monaten überlegen, die restliche Zeit noch zu machen oder lieber gleich zum Studium bzw. Ins Berufsleben zu wechseln. Persönlich denke ich aber, dass dies nur eine kleine Minderheit ist.

Insgesamt zeigt sich, dass die Auswirkungen der Zivildienstkürzung für den Zivildienstersatz im Ausland relativ gering sind. Ob eine Kürzung der ADiA Laufzeit für die jeweiligen Freiwilligen von Vorteil ist, wird sich zeigen.

Forderungen an den Freiwilligendienst!

27. November 2009 0 Kommentare

Vor kurzem hat sich eine neue Regierung gebildet und natürlich wird es voraussichtlich auch einige Änderungen im internationalen Freiwilligendienst geben. Um das ganze in die richtige Richtung zu lenken, hat der Verein Grenzenlos e.V. ein 10 Punkte Papier an viele Politiker verschickt. Damit diese Forderungen eine möglichst große Menge an Leuten erreichen, möchten wir das 10-Punkte Papier auch hier veröffentlichen:

  1. grenzenlos, die Vereinigung internationaler Freiwilliger, begrüßt das Vorhaben der neuen Bundesregierung, die Jugendfreiwilligendienste qualitativ und quantitativ auszubauen. Ein Schwerpunkt ist dabei auf die internationalen Dienste zu legen. Insbesondere bei den internationalen Diensten wird damit einer großen Nachfrage von Seiten jüngerer Menschen entsprochen.
  2. Nationale und internationale Jugendfreiwilligendienste verfolgen in vielen Punkten gleiche Ziele. Sie bieten einen verbindlichen Rahmen für nachhaltiges bürgerschaftliches Engagement junger Menschen und sind oftmals Ausgangspunkt erneuter und langanhaltender gesellschaftlicher Partizipation. Ist die Zielsetzung noch nahezu identisch, so unterscheiden sich nationale und internationale Freiwilligendienste in der administrativen Umsetzung fundamental. Auf der einen Seite begrüßen wir das Vorhaben, die Kohärenz zwischen den unterschiedlichen Förderprogrammen zu steigern. Erzwungene einheitliche Strukturen und Gesetze für nationale und internationale Dienste vermindern das Potential beider Formen jeweils enorm und eine rein an den nationalen Diensten orientierte Gesetzgebung macht die internationalen in vielen Fällen unmöglich. Um insbesondere den Anforderungen internationaler Dienste gerecht werden zu können, ist eine klare und detaillierte Unterscheidung zwischen internationalen und nationalen Freiwilligendiensten notwendig.
  3. Zugleich ist es der Vielfältigkeit der Freiwilligendienste nicht zuträglich, sollte eine Förderung nur über eine zentrale Stelle erfolgen. Um die bestehende Themenvielfalt nicht zu beschneiden sondern auszubauen, ist es ausdrücklich zu begrüßen, wenn Mittel für ökologisch, soziale, kulturelle oder entwicklungspolitische Freiwilligendienste gesondert und thematisch angepasst bereitgestellt werden.
  4. Freiwilligendienste sind Lerndienste. Der Status der Freiwilligen muss sich daher klar an den Anforderungen eines Lernenden orientieren. Die größtmögliche Absicherung und Vorsorge ist anzustreben, ohne das die Lernerfahrungen eines Freiwilligendienstes verringert werden. Jugendfreiwilligendienste und dabei insbesondere die internationalen, müssen sich daher in ihrem Status klar von einem Arbeitsverhältnis abgrenzen, zusätzliche Freiheiten ermöglichen und den Aspekt des Lernen stärker betonen. Der Status sollte dem anderer Lernender, also Schülern oder Studenten, gleichen.
  5. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnise für internationale Freiwillige sind abzulehnen. Den Freiwilligen entstehen durch die Sozialversicherungen keine oder nur äußerst geringe Vorteile und Leistungsansprüche. Ihr Status als Beschäftigte ist ihnen während des eigentlich als Lerndienst konzipierten Freiwilligendienstes hinderlich und auch die Durchführung des Freiwilligendienstes selber wird qualitativ und quantitativ signifikant eingeschränkt. Der zusätzliche administrative Aufwand benachteiligt insbesondere kleine Entsendeoganisationen. Wie kann es sein, dass jungen Menschen, die sich für die Gesellschaft engagieren, zusätzlich noch finanzielle Beiträge abverlangt werden? Eine Fortsetzung des verdeckten Transfes in die Sozialkassen auf Kosten internationaler Freiwilligendienste und auf den Schultern der Freiwilligen ist zu verhindern.
  6. Das Trägerprinzip ist wesentlicher Teil des Erfolges der Jugendfreiwilligendienste – wir unterstützen diese Struktur ausdrücklich und setzen uns für eine weitere Stärkung dieses Prinzips ein. Den oftmals divergierenden Ansprüchen der Projektpartnern können die einzelnen Träger so durch angepasste Angebote gerecht werden. Auch die Freiwilligen profitieren von einer solchen spezifischen Ausrichtung somit unmittelbar.
  7. Jugendfreiwilligendienste stellen eine bewährte Form des nachhaltigen und verbindlichen Engagements junger Menschen dar. Die klar definierten Rahmenbedingungen tragen zum Erfolg dieses Formats bei. Dank der Tätigkeit in zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Abgrenzung zur Erwerbstätigkeit und aufgrund von Umfang und Dauer der Beteiligung, haben Jungendfreiwilligendienst den Ruf eines ernsthaft betriebenem, qualitativen, wirkungsvollen und hoch verbindlichem Engagements. Diese Qualitätsmerkmale gilt es weiter auszubauen, beispielsweise, indem eine bessere Abgrenzung zu einem Praktikum oder einer Berufsausbildung möglich wird. Insbesondere eine kritische Betrachtung der verschiedenen Tätigkeiten in den Projekten und der Zielsetzung der unterschiedlichen Dienststellen, halten wir für dringend geboten. Ein Ausbau der Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe und eine stärkere Ausrichtung hin zum Lerndienst muss parallel zur rein quantitativen Erweiterung zentrale Ziele werden.
  8. Das Engagement der jungen Menschen begründet sich in vielen Fällen aus der persönlichen Überzeugung, dass die Tätigkeit inhaltlich unterstützenswert ist und die Struktur eines Jugendfreiwilligendienste den passenden Rahmen bietet. Um den Erfolg der Jugendfreiwilligendienste zu erhalten, sind daher partizipative Strukturen aufzubauen und zu stärken, die es den Freiwilligen auf allen Ebenen ermöglichen ihren Freiwilligendienst bzw. die Jugendfreiwilligendienste allgemein, mitzugestalten. Von Freiwilligen getragene Strukturen der Mitbestimmung, vergleichbar zu Schülervertretungen oder Studierendenvertretungen sind explizit zu fördern.
  9. Das besondere persönliche Engagement junger Menschen im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes ist gebührend anzuerkennen. Eine solche Anerkennungskultur muss beispielsweise durch eine Verpflichtung aller Träger zur Ausstellung persönlicher Abschlusszeugnisse ausgebaut werden. Zudem kann durch spezifische, an den Bedürfnissen von Absolventen ausgerichtete Bildungsangebote eine Anerkennung zugleich mit einer Förderung erneutem Engagements verbunden werden.
  10. grenzenlos begrüßt jede stärkere Ausrichtung der Jugendfreiwilligendienste als „Lerndienst“. Internationale Freiwilliegendieste können dem Ziel des voneinander Lernens auf Dauer jedoch nur gerecht werden, wenn auch ein Incoming/Reverse-Programm aus dem Ausland nach Deutschland im signifikanten Umfang möglich ist.

Impfungen für das Ausland – wer zahlt?

23. November 2009 4 Kommentare

Um den Freiwilligendienst im Ausland sicher anzutreten, bedarf es oft mehrere zusätzlicher Impfungen. Egal ob Hepatitis, Gelbfieber oder auch Tollwutimpfungen, eines haben sie alle zusammen, jede Impfung kostet verdammt viel Geld.

Die Frage die sich immer wieder stellt ist, wer übernimmt die Kosten für die Impfungen? Währen es nur 20-30 Euro müsste man darüber nicht nachdenken, aber oft sind die Gesamtkosten im Bereich von 200-500 Euro.

In den meisten Freiwilligenformaten ist das ganze recht eindeutig geregelt. Der Freiwillige muss zahlen!
Dabei ist es egal, ob es sich um ein FSJ im Ausland, ein ADiA, EFD oder auch ein gesetzlich ungeregelten Freiwilligendienst handelt. Die Kosten müssen immer vom Freiwilligen selber getragen werden.

Seit einiger Zeit gibt es aber eine noch relativ unbekannte Möglichkeit die Kosten umzulagern. Bei privaten Auslandsreisen übernehmen nämlich viele Krankenkassen die Kosten für die wichtigsten Impfungen zu übernehmen. Hier muss jeder Freiwillige etwas Durchhaltevermögen zeigen und den Krankenkassen klar machen, dass sein Freiwilligendienst KEIN Arbeitsverhältnis ist. Dann sind die Chancen auch sehr hoch, dass die Impfkosten übernommen werden.

Eine Besonderheit gibt es (wie so oft) im Weltwärts Programm.
Bisher hat sich die gängige Praxis im Bezug auf die Impfungen nicht von anderen Freiwilligenformaten entschieden. Vor ca. einem Monat hat aber das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) im Weltwärts Beirat klar festgelegt, dass die Impfkosten von den Entsendeorganisationen getragen werden müssen!
Für den Freiwilligen dürfen also keine zusätzlichen Kosten durch die Impfung entstehen. Noch nicht ganz geklärt ist, auf welche Impfungen genau das zutrifft und auf welche nicht. Aber es ist davon auszugehen, dass alle relevanten Impfungen in Zukunft für den Freiwilligen bezahlt werden.
Als Freiwilliger klärt mit eurer Entsendeorganisation aber bitte unbedingt VORHER ab, wer die Kosten übernimmt. Die für alle Seiten beste Lösung ist immer noch, die Kosten auf die Versicherung umzulagern.