Halbwaisenrente im Bundesfreiwilligendienst

19. Februar 2011 Keine Kommentare

Eine gute Nachricht für viele Freiwillige ist, dass während des Bundesfreiwilligendienstes auch ein bestehender Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente weiterhin erhalten bleibt. Damit euch dieses Geld weiterhin ausgezahlt wird, soll der § 48 SGB im sechsten Sozialgesetzbuch geändert und an das FSJ angepasst werden.

Aktuell habt ihr bei folgenden Dienstformen einen Anspruch auf die Weiterzahlung der Waisenrente oder Halbwaisenrente:

  • FSJ – Freiwilliges soziales Jahr im In- und Ausland
  • FÖJ – Freiwilliges ökologisches Jahr im In- und Ausland
  • BFD – Bundesfreiwilligendienst im Inland
  • Kulturweit im Ausland

Keine Halbwaisenrente erhaltet ihr bei folgenden Dienstformen:

  • IJFD – Internationaler Jugendfreiwilligendienst im Ausland
  • EFD – Europäische Freiwilligendienst im Ausland
  • ADIA – Anderer Dienst im Ausland
  • Weltwärts im Ausland
  • Alle gesetzlich ungeregelten Formen

Bei Weltwärts kündigt das Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) zwar an, dass in Ausnahmefällen die Halbwaisenrente weiter gezahlt werden kann, leider sind mir aber keine Fälle bekannt wo dies auch tatsächlich gemacht wurde.

Bei der Teilnahme an einem ADiA Projekt habt ihr zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Halbwaisenrente, aber euer Freiwilligendienst wird als Verlängerungstatbestand berücksichtigt, ihr könnt also theoretisch auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin Halbwaisenrente beziehen.

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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