Grünes Licht für den Bundesfreiwilligendienst
Berlin: (hib/AW/jbi) Der Familienausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich für die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes ausgesprochen. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in leicht modifizierter Fassung an, über den morgen der Bundestag abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Mit einem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird im Gesetzentwurf präzisiert, dass der Bundesfreiwilligendienst in allen Beschäftigungsstellen des ehemaligen Zivildienstes abgeleistet werden kann. (weiterlesen …)
Normalerweise schließt man für einen Freiwilligendienst immer einen Vertrag mit dem Träger ab, nicht so beim Bundesfreiwilligendienst. Im Gegensatz zu anderen Formen wird im BFD ein Vertrag direkt mit der Bundesregierung Deutschland abgeschlossen, welche durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten wird. Der Vertrag ist daher auch für alle Freiwilligen gleich und kann lediglich bei den Einsatzdetails ändern. Damit ihr euch den Vertrag schon einmal angucken könnt, haben wir eine schöne Version gesucht und gefunden. Hier geht es zum aktuellen
Bereits ab Juli soll der Bundesfreiwilligendienst in Deutschland starten und bis zu 35.000 Freiwilligen die Möglichkeit für ein soziales Engagement geben. Als Nachfolgeprojekt für den Zivildienst sollen diese Freiwilligen nicht nur die bereits vorhandenen 170.000 Zivildienstplätze ersetzen, sondern auch in neuen Bereichen eingesetzt werden.
Eine gute Nachricht für viele Freiwillige ist, dass während des Bundesfreiwilligendienstes auch ein bestehender Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente weiterhin erhalten bleibt. Damit euch dieses Geld weiterhin ausgezahlt wird, soll der § 48 SGB im sechsten Sozialgesetzbuch geändert und an das FSJ angepasst werden.
Letzten Freitag hat der Bundesrat sich noch einmal über die neuen Freiwilligenformate besprochen und eine Stellung dazu genommen. Unter anderen wurde beschlossen, dass eine Möglichkeit gefunden werden soll um bereits vorhandene Strukturen bei der Verwaltung zu nutzen um keine unnötigen Doppelstrukturen aufzubauen. Die bisherige Planung hat vorgesehen, dass für den Bundesfreiwilligendienst ein neuer umfangreicher Verwaltungsapparat geschaffen werden soll.
Bereits vor der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes wurde heftig diskutiert, ob wirklich eine neue Freiwilligenform ins Leben gerufen werden soll oder ob die bereits vorhandenen Freiwilligenformen weiter ausgebaut werden können. Im Endeffekt wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolger für den Zivildienst ins Leben gerufen und soll der Stärkung der Bürgergesellschaft dienen. Die gesetzliche Regelung ist dabei allerdings alles andere als perfekt. Alleine die Tatsache, dass die Höhe des Taschengeldes im Osten und Westen unterschiedlich geregelt wurde, ist in unseren Augen eine nicht hinnehmbare Diskriminierung und steht im Gegensatz zu den offiziellen Zielen der Bundesregierung