Kindergeld im IJFD und BFD
Auch wenn es inzwischen allgemein bekannt ist, dass es sowohl im Bundesfreiwilligendienst wie auch im Internationalen Jugendfreiwilligendienst weiterhin Kindergeld gibt, so existieren leider immer noch einige Stolpersteine. Insbesondere im IJFD existieren noch viele Probleme, die bei einer unachtsamen Beantragung zu einem Verlust des Kindergeldanspruches führen können.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kindergeldberechtigten ist es möglich die Kindergeldanträge schon jetzt zu stellen und bearbeiten lassen. Die Familienkasse weist aber extra darauf hin, dass diese Anträge nach aktueller Gesetzeslage alle abgelehnt werden müssen. Da durch die Ablehnung das Kindergeld weiterhin nicht gezahlt wird, ist für den Laien erst einmal kein Unterschied zu erkennen, aber wie so oft liegt der Teufel im Detail. Durch einen abgelehnten Antrag verliert man unter Umständen nämlich auch rückwirkende Ansprüche auf die Zahlung des Kindergeldes.
Es wird daher empfohlen mit den Kindergeldanträgen für das BFD und den IJFD noch etwas zu warten und sie erst später zu stellen. Dadurch bleibt die Möglichkeit erhalten entsprechende Kindergeld-Beträge auch Rückwirkend zu für das laufende Jahr zu erhalten.
Überall liest man in den Zeitungen, dass es nicht genügend Freiwillige für den Bundesfreiwilligendienst gibt. Umso erstaunter waren wir, als wir heute die Pressemeldung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gelesen haben. Dort heißt es nämlich, dass sich für den morgigen Beginn des Bundesfreiwilligendienstes bereits 17.300 Freiwillige verpflichtet haben.
Obwohl seit einiger Zeit recht intensive für den Bundesfreiwiliigendienst geworben wird, sind weiterhin tausende Stellen unbesetzt – ganz im Gegensatz zu dem FSJ. Während im FSJ teilweise bis zu 50 Bewerbungen auf eine Stelle kommen, ist es im BFD genau umgedreht. Nach wie vor klagen die Wohlfahrtsverbände nicht nur über mangelnde Bewerbungen, sondern auch über schlechte rechtliche und unsichere Regelungen durch die Bundesregierung.
Da wir immer versuchen Freiwilligendienste von allen Seiten zu beleuchten, möchten wir euch heute einmal eine Pressemitteilung von Manuela Schwesig (SPD) aufzeigen.
Berlin: (hib/AW/jbi) Der Familienausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich für die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes ausgesprochen. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in leicht modifizierter Fassung an, über den morgen der Bundestag abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Mit einem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird im Gesetzentwurf präzisiert, dass der
Normalerweise schließt man für einen Freiwilligendienst immer einen Vertrag mit dem Träger ab, nicht so beim Bundesfreiwilligendienst. Im Gegensatz zu anderen Formen wird im BFD ein Vertrag direkt mit der Bundesregierung Deutschland abgeschlossen, welche durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten wird. Der Vertrag ist daher auch für alle Freiwilligen gleich und kann lediglich bei den Einsatzdetails ändern. Damit ihr euch den Vertrag schon einmal angucken könnt, haben wir eine schöne Version gesucht und gefunden. Hier geht es zum aktuellen
Bereits ab Juli soll der Bundesfreiwilligendienst in Deutschland starten und bis zu 35.000 Freiwilligen die Möglichkeit für ein soziales Engagement geben. Als Nachfolgeprojekt für den Zivildienst sollen diese Freiwilligen nicht nur die bereits vorhandenen 170.000 Zivildienstplätze ersetzen, sondern auch in neuen Bereichen eingesetzt werden.