Kindergeld im BFD und IJFD

16. Dezember 2011 1 Kommentar

Da wir in der letzten Zeit etwas inaktiv waren, werden jetzt erst einmal die alten Nachrichten aufbereitet ;) Für alle die es noch nicht wissen, seit dem 25. November 2011 ist es endlich offizielle, dass alle Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst und im Internationalen Jugendfreiwilligendienst Kindergeld bekommen. Das Kindergeld wird für Freiwillige auch rückwirkend gezahlt.

Unsere allseits beliebte Ministerin Kristina Schröder begrüßt die Einführung des Kindergeldes mit folgenden Worten:

Das Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst ist ein zentraler Bestandteil unserer Anerkennungskultur.

Die Aussage ist eines der schönen Beispiele, warum Politik immer interessant bleibt. Wenn ich mich richtig erinnere, hat Frau Schröder bei der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes explizit auf das Kindergeld verzichtet und als Ersatz ein höheres Taschengeld durch die Projektstellen gefordert ;)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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One Response to “Kindergeld im BFD und IJFD”

  1. Niklas Says:

    Wurde auch entschieden, ob beim IJFD ein Anspruch auf Waisenrente besteht?

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