Steuern auf das Taschengeld

7. März 2012 2 Kommentare

Leider bleibt unserer Politik dem Grundsatz treu, die Personen immer stärker zu belasten, die eh nichts haben. Getreu diesem Motto hat Bundesfinanzministers Schäuble vorgeschlagen, eine Steuerpflicht für Bundesfreiwillige einzuführen. Im Klartext heißt dies also, dass von den Personen die sich Vollzeit für die Gesellschaft einsetzten und dafür normalerweise unter 300 Euro im Monat bekommen, noch zusätzliche Steuern eingezogen werden. Sollte dieses Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst beschlossen werden, ist es nur noch ein sehr kleiner Schritt, bis diese Regelung auch auf das FSJ und Weltwärts übernommen wird.

Das Finanzministerium argumentiert diesen Vorschlag damit, dass auch Bezüge aus Freiwilligendiensten aufgrund des Gleichheitsgebotes besteuert werden müssen. Das Interessante dabei ist, dass das Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst eigentlich bereits seit der Einführung steuerpflichtig ist und nur aufgrund einer Billigkeitsregelung durch die Steuerverwaltung als Steuerfrei behandelt wurde.

Erwartungsgemäß kam auch eine sofortige Kritik von den Wohlfahrtsverbänden an diesen Plänen. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt sich gegen die Pläne des Finanzministeriums.

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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2 Responses to “Steuern auf das Taschengeld”

  1. Jonas Says:

    Die Kritik ist gerechtfertigt und ich finde es klasse, dass es diese Seite hier gibt!
    Schäuble steht mit dem Vorschlag aber alleine da.

    “unter 300 Euro im Monat bekommen, noch zusätzliche Steuern eingezogen werden.”
    …stimmt wegen dem Betrag nicht wirklich. Wie für alle anderen Geringverdiener lassen sich 300€ “Steuerfrei” verdienen.

  2. Heiner Says:

    Danke für den geringverdiener Hinweis

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